Zusatzleistungen

Mit dem Heimentgelt sind alle notwendigen Ausgaben abgegolten. Hierzu gibt es gemeinsame Empfehlungen für die Abgrenzung von Regelleistungen nach §75SGB XI und Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI, welche Sie bei Bedarf bei der Heimleitung in gedruckter Form erhalten können.