{"id":24,"date":"2013-06-15T23:43:18","date_gmt":"2013-06-15T21:43:18","guid":{"rendered":"http:\/\/schloss-binau.com\/wordpress\/?page_id=24"},"modified":"2013-09-15T12:55:58","modified_gmt":"2013-09-15T10:55:58","slug":"pflege","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schloss-binau.de\/?page_id=24","title":{"rendered":"Pflege"},"content":{"rendered":"<p>Im Mittelpunkt aller unserer Bem\u00fchungen um Pflege und Betreuung stehen die pflegebed\u00fcrftigen Menschen. Wir sind darum bem\u00fcht, alle Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in ihrer Selbst\u00e4ndigkeit zu f\u00f6rdern als auch dort tatkr\u00e4ftig zu unterst\u00fctzen, wo qualifizierte Hilfe notwendig ist, weil die eigene Kraft nicht mehr ausreicht. Wir sind eine Einrichtung, die Sie in der Umsetzung Ihrer Bed\u00fcrfnisse bestm\u00f6glich unterst\u00fctzt.<\/p>\n<h2>Allgemeine Pflegeleistungen<\/h2>\n<ul>Das Heim erbringt im Rahmen der vollstation\u00e4ren Versorgung nach \u00a7 43 SGB XI Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung (allgemeine Pflegeleistungen).<\/ul>\n<h2>Leistungen der Pflege<\/h2>\n<ul>F\u00fcr den Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des t\u00e4glichen Lebens mit dem Ziel einer selbst\u00e4ndigen Lebensf\u00fchrung erbracht. Diese Hilfen k\u00f6nnen Anleitung, Unterst\u00fctzung, Beaufsichtigung und teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcbernahme der Verrichtungen sein.<\/ul>\n<p>Zu den Leistungen der Pflege geh\u00f6ren<\/p>\n<div>\n<ul>\n<li>Hilfen bei der K\u00f6rperpflege<\/li>\n<li>Hilfen bei der Ern\u00e4hrung<\/li>\n<li>Hilfen bei der Mobilit\u00e4t<\/li>\n<\/ul>\n<p>N\u00e4heres zum Inhalt der Leistungen der Pflege ergibt sich aus den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils g\u00fcltigen Landesrahmenvertrages gem\u00e4\u00df \u00a7 75 SGB XI, siehe Anlage Nr. 1 des Heimvertrages.<\/p>\n<h2>Leistungen der medizinischen Behandlungspflege<\/h2>\n<p>Neben den Leistungen der Pflege und der sozialen Betreuung erbringt die Einrichtung Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch das Pflegepersonal. Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang mit \u00e4rztlicher Therapie und Diagnostik (z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Einreibung, Medikamentengabe etc.), f\u00fcr deren Veranlassung und Anordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zust\u00e4ndig ist. Die \u00e4rztlichen Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.<\/p>\n<p>Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung erbracht, dass<\/p>\n<ul>\n<li>sie vom behandelnden Arzt veranlasst wurden und im Einzelfall an das Pflegepersonal delegierbar sind,<\/li>\n<li>die pers\u00f6nliche Durchf\u00fchrung durch den behandelnden Arzt nicht erforderlich ist und<\/li>\n<li>der Bewohner mit der Durchf\u00fchrung der \u00e4rztlich angeordneten Ma\u00dfnahmen durch Mitarbeiter des Heims einverstanden ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>N\u00e4heres zu den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege ergibt sich aus den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils g\u00fcltigen Landesrahmenvertrages gem\u00e4\u00df \u00a7 75 SGB XI, siehe Anlage Nr. 1 des Heimvertrages.<\/p>\n<p>Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege als Bestandteil der nach dem SGB XI zu erbringenden pflegerischen Versorgung werden durch die Einrichtung erbracht und durch das Entgelt f\u00fcr allgemeine Pflegeleistungen abgegolten, sofern es sich nicht um Leistungen aufgrund eines besonders hohen Versorgungsbedarfs im Sinne des \u00a7 37 Abs. 2 SGB V oder sonst um Leistungen wie etwa bei der Palliativversorgung nach \u00a7 37b SGB V handelt, f\u00fcr die auf der Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung Anspruch gegen die Krankenkasse besteht.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Mittelpunkt aller unserer Bem\u00fchungen um Pflege und Betreuung stehen die pflegebed\u00fcrftigen Menschen. 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